Mit Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Gast diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anforderungen an.
1.3 Die Badeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. Bei Minderjährigen haften die Erziehungsberechtigten.
1.4 Die Besucher haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwider läuft. Fernerist das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung verboten.
1.5 Das Rauchen ist in sämtlichen Räumen des Revierparks nicht gestattet.
1.6 Der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist nur in dem dafür ausgewiesenen Bereich gestattet. Behältnisse aus Glas dürfen nicht in das Bad mitgebracht werden.
1.7 Fundgegenstände sind an unsere Mitarbeiter/innen auszuhändigen. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfahren.
1.8 Den Besuchern ist es nicht erlaubt Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte im Bad zu benutzen.
1.9 Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauerhaft vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.
1.10 Wünsche, Anregungen und Beschwerden von Gästen nehmen unsere Mitarbeiter/innen gern entgegen.
1.11 Die ausgewiesenen Bereiche des Freizeitbades werden aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht. Die Vorgabe des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere §§4 d Abs. 6 und 6 b, werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen bei einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
1.12 Um bei einem Verlust der Geldwertkarte diesen aufzufangen, dokumentieren wir im Kassensystem Ihre Daten im NAW Profil. Der Datenschutz steht für uns und für unsere Gäste an oberster Stelle.
2. Öffnungszeiten und Zutritt
2.1 Die aktuellen Öffnungszeiten und den Einlassschluss finden Sie im Aushang, unsere Mitarbeiter/innen informieren Sie gern.
2.2 Der Zutritt ist nicht gestattet:
a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen
b) Personen, die Tiere mit sich führen
c) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchenschutzgesetzes leiden, im Zweifel kann die
Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden.
2.3 Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an und auskleiden können, ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet. Kleinkinder, Nichtschwimmer und unsichere Schwimmer müssen immer geeignete Schwimmhilfen tragen. Es dient Ihrer und der Sicherheit Ihrer Kinder.
2.4 Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen und geistig Behinderten ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer sorgeberechtigten Begleitperson gestattet. Ein Hinweis an unsere Mitarbeiter/innen ist in jedem Fall erforderlich.
2.5 Für Kinder unter 7 Jahre ist die Begleitung einer geeigneten Begleitperson erforderlich, die für die Aufsicht zuständig ist. Die Anwesenheit von Aufsichtspersonal entbindet die Eltern nicht von Ihrer Aufsichtspflicht.
2.6 Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen Eintrittsnachweises sein. Diese sind bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren und auf
Verlangen des Personals vorzuzeigen. Eine Nutzung von Leistungen ohne den dazu erforderlichen gültigen Eintrittsnachweis führt zu einem
sofortigen Ausschluss vom Besuch des Bades.
2.7 Gelöste Eintritte werden nicht zurück genommen. Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt. Für Verlorene Coins/Mehrfach-Coins und Wertgutscheine wird kein Ersatz geleistet.
2.8 Revierpark - Gutscheine können gegen Eintrittskarten und sonstige kostenpflichtige Leistungen eingelöst werden. Eine Barauszahlung des
Gutscheinwertes ist nicht möglich.
2.9 Der Badegast muss seine Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung sowie folgende vom Badbetreiber überlassene Gegenstände: Chipcoin, Garderobenschrankschlüssel, Wertfachschlüssel, so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper (z.B. Armband) zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast. Verschlossene Aufbewahrungsschränke werden vom Personal nach Ablauf der Badezeit geöffnet. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
2.10 Bei schuldhaftem Verlust der gemäß Punkt 2.9 vom Badbetreiber überlassenen Gegenstände werden folgende Pauschalbeträge in Rechnung gestellt:
(1) Chipcoin = 4,50€
(2) Garderobenschrankschlüssel = 40,00€
(3) Wertfachschlüssel = 30,00€
Dem Nutzer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger als der Pauschalbetrag ist.
2.11 Unterschiedliche Tarife & Rabatte können nicht kombiniert werden.
2.12 Das Management kann aus wichtigem Grund oder bei besonderen Anlässen die Badezeit allgemein oder für bestimmte Bereiche
beschränken oder gänzlich aufheben. Ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht in einem solchen Fall nur, wenn
der Badegast vor Erwerb der Zutrittsberechtigung nicht über die Nutzungseinschränkung informiert wurde (z. B. weil die
Nutzungseinschränkung während der Nutzungszeit des Badegastes angeordnet wurde).
3. Haftung
3.1 Die Badegäste benutzen die Badeanlage einschließlich aller Nebeneinrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung
des Betreibers, die Bäder und Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
3.2 Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
3.3 Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden – außer für Schäden aus der Verletzung von
Leben, Körper und Gesundheit – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen der Betreiber oder seiner
gesetzlichen Vertreter sowie bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht). Dies gilt auch für die auf den
Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge und Fahrräder.
3.4 Die Rutsche im Revierpark Vonderort sind als Sportgerät zu betrachten. Die Nutzung darf nur von Personen erfolgen, die körperlich in der Lage sind den Ansprüchen zu genügen. Die Nutzung der Rutsche führt zu starkem Verschleiß an der Badekleidung. Brillen und Schmuck sind vor der Benutzung abzulegen. Bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise, welche direkt in den Rutschen angebracht sind, sind Verletzungen nicht
auszuschließen.
3.5 Bedingt durch den Wasseraustrag aus den Schwimmbecken, ist es auf den Umgängen entsprechend nass und rutschig. wir empfehlen daher
unbedingt Badeschuhe zu tragen. Bitte rennen Sie nicht und beim Auf- und Absteigen von Treppenstufen halten Sie sich bitte am Geländer fest.
Mit Nässe und der dadurch bedingten Rutschgefahr ist im gesamten Bad zu rechnen.
4. Benutzung des Bades
4.1 Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt in der Verantwortung des
Badegastes bei der Benutzung von Garderobeschränken insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung
zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren. Gegenstände, die eine halbe Stunde nach Betriebsschluss nicht abgeholt
wurden, werden vom Personal des Bades in Verwahrung genommen. Verschlossene Garderobenschränke werden vom Personal geöffnet.
4.2 Die Becken dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden.
4.3 Die Verwendung von Seife außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.
4.4 Der Aufenthalt im Nassbereich des Revierparks ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet.
4.5 Das Reservieren von Liegen und Stühlen mit Handtüchern o. ä. ist nicht gestattet. Es besteht kein Anspruch auf die Benutzung.
4.6 Seitliches Einspringen und das Hineinstoßen oder werfen anderer Personen in die Becken sind untersagt.
4.7 Die Benutzung der Rutsche erfolgt auf eigene Gefahr und wird nur geübten Schwimmern erlaubt.
4.8 Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen und Schnorcheln sowie der Einsatz von Trainingshilfsmitteln ist während des öffentlichen
Badebetriebes untersagt.
4.9 Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
4.10 Kommerziellen Anbietern ist es nicht gestattet Schwimmkurse o.ä. während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bad ohne Genehmigung des
Betreibers durchzuführen.
5. Benutzung der Sauna
5.1 Die Benutzung der Saunaanlage erfolgt – auch wenn sämtliche Baderegeln beachtet werden – stets auf eigene Gefahr. In Zweifelsfällen
über die Zuträglichkeit ist vorher der Arzt zu befragen. Das Badepersonal kann Entscheidungen über die Zuträglichkeit des Saunabadens nicht
fällen.
5.2 Die Saunaanlage hat einen eigenen Eintrittstarif und ist nicht in den allgemeinen Badetarifen enthalten.
5.3 Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen nur in Begleitung Erwachsener den Saunabereich benutzen.
5.4 Der Saunabereich ist FKK-Bereich. Bitte legen Sie Ihre Badekleidung
beim Betreten des Saunabereiches ab.
5.5 Die Nutzung der Saunaanlage ist lediglich ohne Badebekleidung oder mit Saunakilt oder Saunahandtuch gestattet.
5.6 Die Benutzung der Saunakabinen ist nur mit einem ausreichend großen Liegehandtuch gestattet. Jede Verunreinigung der Bänke durch Schweiß ist zu vermeiden. Die Handtücher sind beim Verlassen der Saunakabinen mitzunehmen. Jedes Trocknen von Handtüchern oder Wäsche in den Saunakabinen oder auf Heizkörpern anderer Räume ist mit Rücksicht auf die dadurch verursachte Luftverschlechterung untersagt.
5.7 Bei Benutzung der Saunakabinen hat der Besucher zu beachten, dass die hohen Temperaturen, 40°C am Fußboden bis 100°C an der Decke, für diese Räume geradezu charakteristisch sind. Entsprechende Vorsicht ist geboten. Eine Berührung des Ofens ist ebenso zu unterlassen, wie das Hantieren an Thermostaten, Thermometern und anderen Einrichtungender Saunakabinen.
5.8 Die ebenfalls als typisch anzusehenden aufsteigenden Bänke verlangen ein vorsichtiges Besteigen der einzelnen Stufen, das gleiche gilt für das Widerhinabsteigen. Geländer innerhalb der Saunakabinen gehören nicht zur üblichen Ausstattung.
5.9 Badeschuhe dürfen nicht mit in die Saunakabinen eingebracht werden.
5.10 Aufgüsse werden grundsätzlich nur durch unser Personal ausgeführt. Aufgüsse durch Saunagäste sind strikt untersagt. Auch das Mitbringen
von Spirituosen oder stark riechenden Essenzen, insbesondere das Aufschütten solcher Substanzen oder gar brennbarer ätherischer Öle auf
den Ofen, ist streng verboten. Die eigene Sicherheit und das Leben der Mitbadenden sind durch einen Verstoß gegen diese Vorschrift auf das
höchste gefährdet, da sich solche Substanzen, wenn sie nicht in geeigneter Weise im Wasser verteilt sind, im Ofen entzünden und zu
Saunabränden führen.
5.11 Aus Gründen des eigenen Vorteils, aber auch mit Rücksicht auf andere Gäste sollte jeder Saunabenutzer in der Saunakabine ruhig auf seinem
Platz verweilen. Entspanntes Sitzen oder Liegen mit anschließendem Aufsetzen wird empfohlen.
5.12 Um die Saunawärme ohne übermäßige Kreislaufbelastung wirken zu lassen, ist neben jeder körperlichen Betätigung auch die Unterhaltung zu unterlassen. Die Rücksicht auf andere Badende, die in der Sauna Entspannung suchen, verlangt ruhiges Verhalten.
5.13 Nach Betreten und nach Verlassen der Saunakabinen ist die Tür zu schließen.
5.14 Es ist nicht gestattet, Liegen und Stühle mit Handtüchern o.ä. für die Dauer des Aufenthaltes zu reservieren. Es besteht kein Anspruch auf die Benutzung der Liegen.
5.15 Saunagäste können den gesamten Badbereich während der normalen Badöffnungszeiten mit benutzen. Es ist dort die entsprechende
Badebekleidung zu tragen.
5.16 In den Ruheräumen haben sich die Besucher so zu verhalten, dass andere Gäste nicht belästigt oder gestört werden.
5.17 Das Benutzen von Handys ist in der Sauna nicht gestattet.
6. Ausnahmen
6.1 Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb.
6.2 Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und BadeordnungAusnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen
Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.
6.3 Salvatorische Klausel:
Sollte eine der vorgenannten Vereinbarungen unwirksam sein, bleiben die anderen davon unberührt.